Haftungssauschluß / Disclaimer
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von STILxArchitektur.
Für Architekturleistungen gemäß dem Architektenstand gilt die jeweils aktuelle
HOAI (s.o.) und, sofern sich die einzelnen Punkte nicht gegenseitig ausschließen,
zusätzlich diese AGB´s. Bei Überschneidungen ist die HOAI ausschlaggebend.
Für alle weiteren Arbeiten gelten die AGB´s wie folgt:
Architekt Markus Pankse STILxArchitektur,
Jordanstrasse 26, 30171 Hannover, wird im folgenden ´STILxArchitektur´
genannt.
A.) Geltungsbereich
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von STILxArchitektur
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages gelten
diese Bestimmungen als angenommen.
2. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn STILxArchitektur
sie schriftlich bestätigt.
B.) Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von STILxArchitektur
sind freibleibend und unverbindlich. Die in einem solchen Angebot von STILxArchitektur
genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten
Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch STILxArchitektur.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4. Angestellte und kurzfristig Beschäftigte von STILxArchitektur
sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen
zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
5. Der Vertrag ist von beiden Seiten nur aus wichtigen Gründen, z. B. der
Insolvenz eines des Vertragspartner, kündbar. Liegt der Kündigungsgrund auf
Seiten des Auftraggebers, werden 80% des Gesamtpreises fällig, wenn der Tag
der Kündigung nicht unter zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin liegt.
Erfolgt die Kündigung innerhalb der zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin,
werden 100% des Betrages fällig. Kündigt STILxArchitektur
den Vertrag, so hat STILxArchitektur
einen Anspruch auf die geleisteten Arbeitsstunden mit einer Vergütung von
€ 80.- zzgl. MwSt., jedoch nicht mehr als den vereinbarten Endpreis.
C.) Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich STILxArchitektur
an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind die in dem Auftrag durch STILxArchitektur
genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Preise verstehen sich - falls nicht anders vereinbart - ab Hannover.
Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten
nicht ein. Diese Nebenkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
3. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso
werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich
des dadurch verursachten Maschinenstillstandes oder das Stillstehen von Computern
dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen
von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von
der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster
und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden diesem
ebenfalls gesondert berechnet.
4. Anhand der beiliegenden Preisübersicht (siehe auch Punkt D.) aktuellen
Standes als Richtlinie, sowie nach einer ausführlichen Beratung auf der Grundlage
des betreffenden Projekts mit dem Kunden, wenn möglich anhand eines Beispieles,
werden die Preise mit dem Kunden gem. der Honorarordnung (HOAI2009) oder auf
Stundenbasis vereinbart.
5. Für Projekte oder für die Bearbeitung zwingend erforderlichen Wege außerhalb
des Stadtgebietes von Hannover, behält sich STILxArchitektur
vor, die entstehenden Kosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.
6 . Planungs- und Beratungslesitungen aus Stundenbasis werden, sofern nicht
ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wie folgt angesetzt (jeweils
zzgl. ges. MwSt.):
6a. für Neubau:
€80,00.- Architekt
€60,00.- technischer Zeichner/Ingenieur
€40,00.- Zeichner
6b. für Bestandsgebäude (z. B. Umbau, Sanierung, Modernisierung):
zusätzlich zu den unter 6a. genannten Stundensätze wird ein Zuschlag
von mindestens 30% (maximal 80%) erhoben
7. Sonstige und weitere Vereinbarungen der Honorare regelt die HOAI.
D.) Leistungen
1. STILxArchitektur
setzt vorhandene digitale Dateien voraus. Wenn Unterlagen nur auf Papier oder
in nicht digitalisierter Form vorliegen, entstehen dem Auftraggeber zusätzliche
Kosten für das Übertragen, Scannen oder Einarbeiten der Pläne und Informationen.
2. Bei einer ausdrücklich anberaumten Zwischenpräsentation, hat der Auftraggeber
die Möglichkeit, am Zwischenstand, gemäß der vertraglichen Vereinbarungen,
geringfügige Nachbesserungen vornehmen zu lassen. Bei weitergehenden Änderungswünschen
und Folgeleistungen behält sich STILxArchitektur
vor, diese zusätzlichen Leistungen auf Stundenbasis mit einem Satz von €60,00.-
zzgl. ges. MwSt. in Rechnung zu stellen.
3. Auf Wunsch des Auftraggebers kann zusätzlich in einem gesonderten Vertrag
über eine Präsentation oder zusätzliche Leistung gegenüber Dritten durch STILxArchitektur
verhandelt werden.
4. Grundsätzlich werden Bilder und Layouts in maximalen Auflösung von 150dpi
erstellt, sofern es nicht gesondert vertraglich vereinbart ist. Die Layout-Größe
beträgt dabei max. 3000x2000 Pixel.
E.) Liefer- und Leistungsfrist
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die STILxArchitektur
die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -
hierzu gehören insbesondere der Ausfall der EDV-Anlagen und der Drucker, behördliche
Anordnungen, Einbruch und/ oder Diebstahl jeglicher, das Projekt betreffender,
Vorlagen, auch wenn sie bei Lieferanten von STILxArchitektur
oder deren Unterlieferanten auftreten - hat STILxArchitektur
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen STILxArchitektur,
die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als ein Monate dauert, ist der Auftraggeber
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit
oder wird STILxArchitektur
von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich STILxArchitektur
nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
4. Sofern STILxArchitektur
die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten
hat oder sich im Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens
5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug
beruht auf grober Fahrlässigkeit auf Seiten von STILxArchitektur.
5. STILxArchitektur
ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Bei Vorliegen von durch STILxArchitektur
zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich
zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung
bei STILxArchitektur
beginnt.
F.) Versand und Gefahrenübergang
1. Die Gefahr für dem Büro überlassene Vorlagen, das sind insbesondere Originale,
Skripte, Magnetaufzeichnungen, Disketten, CDs, DVDs oder sonstige Datenträger,
aber auch deren Kopien, und ähnliches, bleibt beim Auftraggeber. Es wird darauf
hingewiesen, dass nur Kopien als Vorlagen bei STILxArchitektur
abgegeben werden sollen. STILxArchitektur
haftet nicht für abhanden gekommene Vorlagen.
2. Die Gefahr der erstellten Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das Büro von STILxArchitektur
verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von STILxArchitektur
unmöglich wird, bzw. falls sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert
, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber
über.
G.) Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Waren oder Leistung
sowie der zur Korrektur übersandten oder übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse
in jedem Fall zu prüfen. Der nachfolgende Bearbeiter/ Architekt/ Ingenieur
o.ä. bekommt die Daten vom Vertragspartner gestellt und dieser ist verpflichtet,
stichprobenartig für seine Ausführungsplanung die übermittelten Daten zu prüfen.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung, also der Rückgabe
eines gelesenen und korrigierten Vor- oder Zwischenerzeugnisses an das Büro,
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst
in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden
sind oder erkannt werden konnten. Dasselbe gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen
des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Bei berechtigten Beanstandungen ist STILxArchitektur
nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Gewährleistungsansprüche zur Nachbesserung
und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des halben Auftragswertes
(50%), es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder STILxArchitektur
Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das
gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach
angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche
aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und
aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen STILxArchitektur
als auch gegen seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen,
die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen
zum Gegenstand, so haftet STILxArchitektur
nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden Erzeugnisses,
sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware oder Leistung berechtigen nicht
zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druck- und Kopierverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche
gilt für den Vergleich zwischen Vor- oder Zwischenerzeugnis und Enderzeugnis.
5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet
STILxArchitektur nur
bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten oder
den von STILxArchitektur
bestellten Unterauftragnehmern. In einem solchen Fall ist STILxArchitektur
von seiner Haftung befreit, wenn seine Ansprüche gegen den Zulieferanten oder
von STILxArchitektur
bestellten Unterauftragnehmer an den Auftraggeber abtritt. Dies gilt nicht,
soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten oder den von STILxArchitektur
beauftragten Unterauftragnehmer durch Verschulden von STILxArchitektur
nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
6. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Anweisungen
des Verkäufers nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen,
so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechend substantielle
Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat,
nicht widerlegt.
7. Für die notwendigen Systemvoraussetzungen zur Ausgabe und Nutzung der von
STILxArchitektur gelieferten
Daten, trägt der Auftraggeber selbst die Verantwortung.
8. STILxArchitektur
hat eine Aufbewahrungspflicht von einem halben Jahr nach Fertigstellung des
Projektes. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Datenverlust oder Ausfall
der EDV-Anlage, behördliche Anordnungen, Einbruch und/ oder Diebstahl, entbinden
STILxArchitektur von
seiner Aufbewahrungspflicht.
9. Für die inhaltliche Richtigkeit technischer Zeichnungen, Texte und Bilder
übernimmt STILxArchitektur
keine Haftung. Gleiches gilt für die, durch die betreffenden Medien verursachte,
Benachteiligung und Verletzung der Rechte Dritter.
10. Die Prospekthaftung geht mit Übergage der Daten, oder nach Zwischenpräsentationen,
auf den Auftraggeber über.
11. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
H.) Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent, die STILxArchitektur
aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen,
werden STILxArchitektur
die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben
werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
2. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von STILxArchitektur.
Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum von STILxArchitektur
unentgeltlich.
I.) Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von STILxArchitektur
14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
2. STILxArchitektur
ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, seine
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber
über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so ist STILxArchitektur
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen.
3. Die Vergütung erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, in zwei
Stufen. Die Zahlung von 50% des bis zur Zwischenpräsentation vereinbarten
Pauschalbetrages, hat innerhalb von 14 Tagen nach der Zwischenpräsentation
ohne eine gesonderte Aufforderung zu erfolgen. Der Abgabetermin ist direkt
abhängig vom Eingangstermin der Zahlung der ersten Stufe auf das Konto von
STILxArchitektur. Die
Zahlung des Restbetrages, inklusive aller zu einem späteren Zeitpunkt vereinbarten
und abgeleisteten Zusatzleistungen, ist fällig zum Termin der Ab-/ Übergabe
der Medien, bzw. der Rechnungsstellung, innerhalb von 14 Tagen.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn STILxArchitektur
über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst
dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. STILxArchitektur
behält sich die Ablehnung von Schecks ausdrücklich vor.
5. Wechsel werden nicht angenommen.
6. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist STILxArchitektur
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer zu berechnen. Die Geltungsmachung weiteren Verzugsschadens wird
hierdurch nicht ausgeschlossen.
7. Wenn STILxArchitektur
Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage
stellen, wenn dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen
einstellt oder wenn STILxArchitektur
andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
in Frage stellen, so ist STILxArchitektur
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn STILxArchitektur
Schecks angenommen hat. STILxArchitektur
ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die
Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.
8. Bei aus einer Insolvenz des Auftraggebers resultierenden Nichtzahlung oder
Teilzahlung, hat eine Rückgabe aller dem Auftraggeber überlassenen Leistungen
jedweder Form und Art (Vordrucke, Kopien, Daten) an STILxArchitektur
zu erfolgen.
9. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis berechtigt.
10. Die Bearbeitung beginnt nach Erhalt aller relevanten Daten und Vertragsunterzeichnung
11. Die Weiterbearbeitung erfolgt nach Eingang einer vereinbarten Abschlagszahlung
bzw. nach Eingang der Bezahlung für die einzelnen Positionen. Zahlungen sind
fällig vierzehn Tage nach Erhalt der Rechnung. Bei Verzug der Zahlung verschiebt
sich entsprechend die Zeitplanung.
J.) Geheimhaltung
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten
die STILxArchitektur
im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
K.) Eigentum, Urheberrecht
1. Die von STILxArchitektur
zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände,
insbesondere Filme, Vorabdrucke, Disketten, Festplattenspeicherungen, bleiben,
auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von STILxArchitektur
und werden nicht ausgeliefert.
2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber
stellt STILxArchitektur
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
3. STILxArchitektur
behält sich das Recht vor, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation jeweils
zwei Exemplare der in Auftrag gegebenen schriftlichen Arbeit auf Kosten des
Auftraggebers zu erstellen und zu archivieren.
4. STILxArchitektur
behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden.
Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn ein überwiegendes Interesse
besteht und nur nach einer schriftlichen Benachrichtigung von STILxArchitektur
bis zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin.
5. Zu keinem Zeitpunkt dürfen der Auftraggeber oder Dritte selbsttätig Änderungen
am Vertragsgegenstand vornehmen.
L.) Impressum
1. STILxArchitektur
kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter
Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur
verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat und muss dies schriftlich
kundtun.
2. Liegt eine schriftliche Zustimmungsverweigerung des Auftraggebers nicht
vor und ist nicht gegeben worden, so ist es weder dem Auftraggeber noch Dritten
gestattet, dieses Impressum zu entfernen. Sollte ein Entfernung erfolgen,
behält sich STILxArchitektur
vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
3. Der Weiterverkauf der Daten durch den Vertragspartner und das Einpflegen
neuer Daten in die von STILxArchitektur
erstellten Daten durch Dritte ist nur nach Absprache mit der STILxArchitektur
gestattet.
4. Jegliche Veränderung der von uns übermittelten Daten (digital und analog)
ist ohne Absprache mit STILxArchitektur
vor Abschluss des Projektes nicht zulässig.
5. Bei jeglicher weiterer Verwendung, auch nach Abschluss des Projektes, der
von STILxArchitektur
übermittelten Daten muss der Name „STILxArchitektur“
gut sichtbar und lesbar verwand werden.
6. Das geistige Eigentum verbleibt bei STILxArchitektur.
M.) Datenschutz
1. Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir berechtigt, die im Zusammenhang
mit einer Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über den Käufer zu verarbeiten
und zu speichern.
N.) Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkundenprozesse
ist Hannover.
2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
STILxArchitektur und
dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche
internationale Kaufrecht ist nicht anwendbar.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Hannover, 10.06.2010